SoPart® Sozial
Bundesrat verabschiedet Erhöhung der Betreuervergütung
Am 7.6.2019 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung zugestimmt. Das Gesetz tritt voraussichtlich Mitte Juli in Kraft und betrifft alle Beteuungsmonate die danach beginnen, also vermutlich alle Betreuungsmonate ab August 2019.
Die Fallpauschalen für Berufs- und Vereinsbetreuer wurden um durchschnittlich 17% erhöht.
Für die Quartalsabrechnung bedeutet dies, dass Betreuungsmonate, die komplett nach dem Inkraftsetzen des Gesetzes liegen, nach neuem Recht abzurechnen sind. Damit kann es Quartale geben, deren Betreuungsmonate z. T. nach altem und z. T. nach neuem Recht abzurechnen sind.
Nachdem die gesetzlichen Grundlagen nun klar sind, arbeiten wir mit Hochdruck an der Fertigstellung des Updates für SoPart® BtS. Nach Fertigstellung informieren wir alle betroffenen Kunden via Newsletter.