GÜL - Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder
Die Gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder (GÜL) überwacht im 24h Betrieb alle Probanden in Deutschland, deren Aufenthalt von Rechtswegen elektronisch überwacht werden (EAÜ). Hierzu tragen die Probanden eine elektronische Fußfessel.
Sobald ein Ereignis (z. B. Weisungsverstoß, Beeinträchtigung in der Datenerhebung) eingeht, leitet der Sachbearbeiter/in vor Ort über SoPart® Justiz den entsprechenden Folgeprozess ein (unmittelbare Kontaktaufnahme zum Probanden, Benachrichtigung der zuständigen Behörden wie Polizei, Vor-Ort-Service, Führungsaufsicht, Strafvollstreckungskammer, Bewährungshilfe, Strafvollzug).