FA - Führungsaufsicht
Die Führungsaufsicht ist eine Maßregel, die angeordnet wird, wenn die Gefahr besteht, dass ein Straftäter weitere Straftaten begeht. Die Führungsaufsicht geht immer einher mit einer Bewährungshilfe. SoPart® Justiz unterstützt diese Verbindung durch gemeinsam genutzte Daten.
Als Verwaltungssoftware unterstützt SoPart® Justiz den Leiter/in der Führungsaufsicht sowie Rechtspfleger/in bzw. Sachbearbeiter/innen beim Landgericht bei der täglichen Arbeit. Die Überwachung von im Rahmen der Führungsaufsicht erteilten Weisungen erfolgt in SoPart® Justiz durch aktive Benachrichtigung und Signalisierung. Insbesondere die Konzepte zur Unterstützung rückfallgefährdeter Sexualstraftäter (auch mit FoKus, HEADS, ISIS, KSKS, KURS, SPREE, SURE bzw. TOP, VISIER, VwV, ZÜRS in den Ländern bezeichnet) sowie die Abwicklung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) werden inhaltlich über die Software abgedeckt. In SoPart® Justiz sind spezielle Formulare z. B. zur Anordnung einer polizeilichen Überwachung, zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung (Fußfessel) Interpool-Ausschreibung etc. enthalten.