BwH - Bewährungshilfe
Ziel der Bewährungshilfe ist es, verurteilte Straftäter, deren Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist, zu rechtskonformem Handeln zu bringen. Auf der Basis eines standardisierten Hilfe- bzw. Themenprozesses wird die Entwicklung des Klienten unter Bewährung strukturiert dokumentiert.
SoPart® Justiz umfasst zahlreiche Textvorlagen, die Grundlage zur Führung einer elektronischen Akte sind. Statistische Auswertungen wie Belastungsstatistiken zur gleichmäßigen Arbeitsbelastung sind ebenso Bestandteil von SoPart® Justiz, wie die Anbindung externer Verfahren der Statistikämter oder der Meldebehörden.